Mal hüüh Mal Gott.....

"UPDATE: - Wie das Ordnungsamt Duisburg über die geschaltete Corona-Hotline heute auf Anfrage mitteilt,  wird den einzelnen Ausgabestellen zur Versorgung von Obdachlosen auf eigene Verantwortung u. unter Einhaltung aller behördlich verordneten Schutzmaßnahmen freigestellt, die Ausgabe fortzuführen. Besonders zu beachten dabei: Unbedingter Abstand von 2 m / jeweils nur Einzelabfertigung / zur Vermeidung von Kontaminierung durch Corona-Viren regelmässiges Desinfizieren aller Gegenstände / Sorge dafür tragen, dass sich keine Gruppen bilden und die Obdachlosen unter sich den erforderlichen Abstand auch einhalten".

Wir bleiben dabei die Gesundheit aller geht vor.

Sobald die Gastronomie wieder Gäste empfangen darf stehen wir auch wieder vor Ort.

Nachtrag zu Ausgabeverbot!

Wir wurden von vielen angeschrieben das die Versorgung nicht verboten werden kann, da es sich um humanitäre Hilfe handelt. Dazu ein Wort von uns.

Es sieht so aus :

Wir haben uns natürlich Gedanken gemacht ob es nicht Wege gibt als Verein weiter für die Gäste da zu sein, zumindest das sie ein Essen zum mitnehmen bekommen könnten.

Das Problem ist kurz erklärt.

Sobald wir am Schäferturm eine Ausgabe gestalten, sorgen wir für eine Ansammlung von mehreren Menschen. 

Nun gehen wir mal von der durchschnittlichen Besucherzahl von 35 Gästen aus.

Diese Gäste müssen alle mit mindestens 1.5 besser noch 2 Meter Abstand von einander auf dem Platz stehen.  Auch an unserem Ausgabetisch darf nur einzeln vorgetreten werden. 

Jetzt denkt man das ist doch kein Problem, da sagt man den Gästen bescheid und das klappt schon.

OK es hat bei der letzten Ausgabe soweit auch geklappt zumindest wärend der Verteilung der Mahlzeit. 

Lasst uns die Lage aber mal realistisch sehen.

Viele Gäste ( nicht alle) sind alkoholisiert oder haben Drogen konsumiert. 

Es ist nicht möglich die Gäste wärend sie die Mahlzeiten zu sich nehmen dazu zu bringen das sie Abstand von ihren Kollegen halten mit denen sie sonst den Tag oder auch die Nacht verbringen. 

Vielleicht schaffen es 80 % der Gäste aber nicht alle.

Was heißt das für uns?

Wir müssen den Kontakt zu den Gästen aufnehmen um sie immer wieder darauf aufmerksam zu machen  Abstand zu halten. 

Nicht alle reagieren dann nett darauf . (Es ist doch meine Sache wo ich stehe) was zur Folge hat das wir so gegen das Versammlungsverbot verstoßen. 

Auch die Abgabe von Essen to Go  hat das selbe Problem. Versammlung an einem öffentlichen Platz. 

Dazu kommt die Ansteckungsgefahr untereinander .

Wir als Vorstand stehen für unsere Mitglieder in der Pflicht und haben Verantwortung zu tragen. Einige Helfer haben Vorerkrankungen und gehören zur Risikogruppe diese Helfer haben wir schon vor einiger Zeit gebeten zu Hause zu bleiben.  Gehen wir mal von schlimmsten Fall aus. Ein Corona Verdachtsfall oder sogar eine Bestätigung bei unseren Helfern. Dann kommt die Frage mit wem hatten sie Kontakt? Zur Antwort käme dann mit meinen Kollegen meiner Familie und mit ca.35 Obdachlosen aus Duisburg. 

Versteht bitte was wir damit sagen wollen. Wir müssen uns gegenseitig schützen denn nicht nur wir sondern grade die Gäste wären in dem Fall einer Ansteckung mehr als arm dran. 

Ich hoffe durch diesen Nachtrag können wir denen die sich fragen wieso wir den Rat und dem Verbot der Stadt Duisburg /Ordnungsamt zustimmen dieses etwas verständlicher machen.

Euer Herzenswärme Duisburg e.V.

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